Nach § 3 DVO LHundG NRW müssen Hunde bestimmter Rassen § 10 LHundG NRW eine Verhaltensprüfung zum erlagen der Maulkorb- und/oder Leinenbefreiung ablegen.
Prüfungselemente sind nach § 3 ( 2 ) DVO LHundG:
- Gehorsam des Hundes
- Verhalten bei Kontakt mit Personen in Bewegung
- Verhalten bei Konfrontation mit unerwarteten Begebenheiten
- Verhalten des Hundes bei Konfrontation mit unerwarteten Geräuschen
- Verhalten im Straßenverkehr
- Verhalten bei Kontakt mit anderen Hunden
- Verhalten des angebundenen Hundes ohne den Halter/-in in normalen Kontaktsituationen mit fremden Personen und Hunden.
Prüfungskosten – 250,00 € ( jede weiter Person + 100,00 € )
Prüfungstermine werden individuell vereinbart !