Sachkunde

Sachkundeprüfung Online via Zoom möglich !!!

Sachkundenachweis nach § 11 ( 3 ) LHundG NRW ( große Hunde )

Für die Haltung eines Hundes, der ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreicht (großer Hund) ist die Sachkunde des Hundehalters gegenüber dem Ordnungsamt nachzuweisen.

Sachkundenachweis nach § 10 ( 3 ) LHundG NRW ( Hunde bestimmter Rassen )

Für die Haltung eines Hundes nach § 10 LHundG NRW ist die Sachkunde des Hundehalters gegenüber dem Ordnungsamt nachzuweisen.

Bei Hunden bestimmter Rassen muss nicht nur der Hundehalter die Sachkunde nachweisen, sondern JEDER der mit dem Hund spazieren geht.

Zu den Hunden bestimmter Rassen gehören nach § 10 LHundG NRW:

Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu sowie deren Kreuzungen untereinander sowie mit anderen Hunden.


Bei der Prüfung wird vom Hundehalter die Sachkunde in 5 Themenkomplexen abgefragt. ( Sozialverhalten, Haltung/Fütterung/Hygiene, Gefahr, Erziehung und Recht ) Es sind 30 Multiple-Choice Fragen zu beantworten. Eine Frage kann daher mehrere Antwortmöglichkeiten haben. Zum bestehen der Prüfung müssen insgesamt 21 Fragen vollständig richtig beantwortet werden.

Bei Anmeldung bekommen Sie den Fragenkatalog aus insgesamt 320 Fragen zur Vorbereitung zugeschickt sowie die Antworten. Eine Vorbereitung auf die Prüfung ist sinnvoll.

Sollten Sie die Prüfung nicht bestehen, gibt es die Möglichkeit diese einmalig innerhalb von 2 Monaten zu widerholen.


Die Prüfungsgebühr beträgt 35,00 €.


Prüfungstermine nach Vereinbarung !